VDI 6200 | Bautechnik

Die Richtlinie VDI 6200 enthält Beurteilungs-, Bewertungs- und Handlungsanleitungen für die regelmäßige Überprüfung der Standsicherheit, sowie Empfehlungen für die Instandhaltung von baulichen Anlagen aller Art mit Ausnahme von Verkehrsbauwerken.

Nach §3 Musterbauordnung, sowie den entsprechenden Artikeln der Landesbauordnungen, sind Bauwerke so instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen nicht gefährdet werden. Aus den §823, 836 bis §838 BGB ergibt sich die Verpflichtung, Bauwerke so instand zu halten, dass deren Benutzer nicht gefährdet werden. Ohne die regelmäßige Prüfung der Gebäude kann der Eigentümer bzw. Verwalter im Schadensfall persönlich haftbar gemacht werden und Versicherungen ihre Zahlungen verweigern.

Zusätzlich zu den o.g. rechtlichen Verpflichtungen können durch die regelmäßige Bauwerksprüfung Schäden frühzeitig erkannt und die Sanierungskosten in der Regel erheblich reduziert werden. Wir können Ihnen in dem Bereich der Bauwerksprüfungen folgende Leistungen gem. VDI 6200 anbieten (Stufe 3 lediglich auf Anfrage):

Regelmäßige Begehungen, Inspektionen und eigehende Überprüfungen hinsichtlich der in der VDI 6200 genannten Zeitintervallen, sowie die dazugehörige Dokumentation.

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